{"id":91,"date":"2018-06-08T13:02:58","date_gmt":"2018-06-08T11:02:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.investors-communication-group.de\/wpicg\/?page_id=91"},"modified":"2019-05-08T12:04:44","modified_gmt":"2019-05-08T10:04:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/der-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Damit Sie die Regeln kennen, denen wir uns verpflichtet f\u00fchlen . . .<\/p>\n<h2 id=\"a3\" class=\"heading2\">Die Satzung der Inverstors Communication Group e.V.<\/h2>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Investors Communication Group (nachstehend ICG genannt). Nach der Eintragung im Vereinsregister wird der Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form, &#8222;e.V.&#8220; hinzugef\u00fcgt.<br \/>\n2. Sitz des Vereins, Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche und Streitigkeiten zwischen dem Verein und den Mitgliedern ist der Sitz des Vereins. Sitz ist Frankfurt am Main.<br \/>\n3. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<br \/>\n1. Zweck der ICG ist es, Interessen von Anlegern und Aktion\u00e4ren, insbesondere von Minderheitsaktion\u00e4ren, wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegen\u00fcber Gesetzgeber, Mehrheitsaktion\u00e4ren oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu sch\u00fctzen. Zweck des Vereins ist hierbei die F\u00f6rderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten wie insbesondere Aktien. Zweck des Vereins ist ferner die F\u00f6rderung der Kriminalpr\u00e4vention zum Schutze der Anleger.<br \/>\n2. Die ICG darf auch Unternehmen gr\u00fcnden oder sich an ihnen beteiligen, sofern \u00fcber diese der Satzungszweck gef\u00f6rdert werden kann.<br \/>\n3. Die ICG setzt sich aktiv f\u00fcr eine Verbesserung der Aktion\u00e4rsdemokratie ein.<br \/>\n4. Die Mittel der ICG sowie etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n6. Zum Zweck des Vereins geh\u00f6ren ebenso organisierte und durchgef\u00fchrte Weiterbildungsveranstaltungen, die dem \u00fcbrigen Zweck des Vereins und der allgemeinen F\u00f6rderung des demokratischen Staatswesens dienen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Mitgliedschaft<br \/>\n1. Mitglieder der ICG k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen sein, sofern ihre Mitgliedschaft nicht dem Zweck des Vereines zuwiderl\u00e4uft. Dazu geh\u00f6ren auch Firmen, Personenvereinigungen, Investmentclubs, Vereine, Anstalten und Stiftungen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie rechtsf\u00e4hig sind.<br \/>\na. Voraussetzung f\u00fcr die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher oder per e-Mail gestellter Aufnahmeantrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied, \u00fcber den der Vorstand der ICG entscheidet.<br \/>\nb. Mit dem Aufnahmeantrag ist zugleich eine e-Mail-Adresse mitzuteilen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, jede \u00c4nderung der e-Mail-Adresse dem Verein mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung berechnet der Verein einen Kostenbeitrag, dessen H\u00f6he der Vorstand festsetzt.<br \/>\nc. Der Verein hat das Recht, personenbezogene Daten der Mitglieder, im Rahmen des Vereinszweckes, zu speichern und zu verarbeiten.<br \/>\nd. Der Antragstellung ist auch die Erkl\u00e4rung beizuf\u00fcgen, dass der Teilnahme am elektronischen Schriftverkehr (vorwiegend per e-Mail) sowie an Online-Mitgliederversammlungen keine technischen und\/oder tats\u00e4chlichen Hindernisse entgegenstehen. Solange diese Erkl\u00e4rung nicht von allen Mitgliedern vorliegt, d\u00fcrfen Mittel des elektronischen Schriftverkehrs zur Durchf\u00fchrung von Vereinsgesch\u00e4ften nicht eingesetzt werden.<br \/>\ne. Bei Nichtannahme des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde daf\u00fcr mitzuteilen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der ersten Beitragszahlung.<br \/>\n2. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br \/>\n3. Der Verein hat Mitglieder, aktive Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie F\u00f6rdermitglieder.<br \/>\na. Mitglieder sind diejenigen, die die Interessen der ICG, insbesondere durch st\u00e4ndige \u00dcbertragung von Stimmrechten, f\u00f6rdern, ohne aktiv im Verein t\u00e4tig zu sein. Sie sind nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten stimmberechtigt.<br \/>\nb. Aktive Mitglieder sind solche nat\u00fcrlichen Personen, die den Vereinszweck durch pers\u00f6nlichen Einsatz nach den Richtlinien des Vereines aktiv unterst\u00fctzen. Sie sind stimmberechtigt und k\u00f6nnen in den Vorstand gew\u00e4hlt werden. Die Gr\u00fcndungsmitglieder sind aktive Mitglieder.<br \/>\nc. Ehrenmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht oder besondere Leistungen zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes erbracht haben. Ehrenmitglieder werden durch Zuwahl des Vorstandes aufgenommen.<br \/>\nd. F\u00f6rdermitglieder sind solche nat\u00fcrlichen Personen, die einer Personenvereinigung als Mitglied angeh\u00f6ren, die ihrerseits gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 und Abs. 3 a. Mitglied der ICG ist.<br \/>\ne. F\u00f6rdermitglieder zahlen keinen Beitrag und sind nicht stimmberechtigt. \u00dcber ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand. Den f\u00f6rdernden Mitgliedern steht die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins zu, soweit die vorhandenen personellen, r\u00e4umlichen und zeitlichen Kapazit\u00e4ten ausreichen bzw. bei Online-Versammlungen.<\/p>\n<p>4. Es k\u00f6nnen auch Probe-Mitgliedschaften auf die Dauer von h\u00f6chstens sechs Monaten gew\u00e4hrt werden. Die Betreffenden sind nicht Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit werden sie zu ordentlichen Mitgliedern, es sei denn, sie oder die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung treffen schriftlich eine abweichende Entscheidung.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet durch K\u00fcndigung, Ausschluss oder Tod.<br \/>\n2. Die K\u00fcndigung kann schriftlich (nicht auf elektronischem Wege) mit dreimonatiger Frist zum Jahresende erfolgen. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung ist an ein Vorstandsmitglied zu richten. Bei Ausschluss oder Tod endet die Mitgliedschaft sofort. Der Ausschluss wird dem Betroffenen formlos mitgeteilt.<br \/>\n3. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<br \/>\na. Der Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereines sch\u00e4digt oder den Zwecken der ICG zuwiderhandelt.<br \/>\nb. Der Ausschluss kann auch ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied den f\u00e4lligen Beitrag (vgl. \u00a7 5) nicht geleistet hat. In einem solchen Fall wird das s\u00e4umige Mitglied nach einem Monat schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege gemahnt und darauf hingewiesen, dass es, wenn der Beitrag nicht bis zum 1. Juni eingeht, aus der Mitgliederliste gestrichen wird.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n1. Jedes Mitglied hat in Geld j\u00e4hrlich einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Mindesth\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird vom Vorstand festgesetzt. Die festgelegte H\u00f6he gilt solange, bis ein neuer Mitgliedsbeitrag festgelegt wurde.<br \/>\n2. Der Vorstand ist befugt, den Beitrag in Einzelf\u00e4llen aus Billigkeitsgr\u00fcnden zu erm\u00e4\u00dfigen oder in Ausnahmef\u00e4llen zu erlassen.<br \/>\n3. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind im ersten Quartal des Kalenderjahres zu entrichten. Die Mitglieder sollen Kontoeinzugserm\u00e4chtigungen erteilen. Zeitpunkt des Lasteneinzugsverfahrens ist das Quartal des Beitritts. Die durch R\u00fccklastschriften entstehenden Kosten werden an das Mitglied weitergereicht. Die H\u00f6he des Beitrages entspricht dem Betrag auf der Beitrittserkl\u00e4rung. Eine R\u00fcckerstattung bezahlter Mitgliedsbeitr\u00e4ge erfolgt in der Regel nicht.<br \/>\n4. Der j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitrag ist auch in vollem Umfang zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft w\u00e4hrend des Jahres beginnt oder endet. Erfolgt der Ausschluss eines Mitglieds, so ist dessen ungeachtet der f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zu leistende Beitrag zu zahlen.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Rechte der Mitglieder<br \/>\n1. Jedes Mitglied gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 3 a.-d. hat Anspruch auf \u00dcbermittlung der von der ICG herausgegebenen Publikationen und auf Vertretung seiner Aktien auf Hauptversammlungen, jeweils nach Ma\u00dfgabe der Richtlinien der ICG.<br \/>\n2. Aktive Mitglieder haben Anspruch auf Teilnahme an vom Verein angebotenen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>\u00a7 7 F\u00f6rderkreise<br \/>\n1. Der Verein kann F\u00f6rderkreise bilden. Dazu geh\u00f6ren Personen, die die Zwecke der ICG f\u00f6rdern. Sie m\u00fcssen nicht Mitglieder der ICG sein.<br \/>\n2. Der Verein kann auch Investmentclubs als F\u00f6rderkreise einrichten.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Organe<br \/>\nDie Organe der ICG sind:<br \/>\n1. Vorstand (\u00a7 9)<br \/>\n2. Mitgliederversammlung (\u00a7 11)<\/p>\n<p>\u00a7 9 Vorstand<br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder m\u00fcssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte ehrenamtlich. Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Ein Vorstandsmitglied soll in der vereinsinternen Organisation zum Kassenwart gew\u00e4hlt werden. Zur Erledigung der laufenden Gesch\u00e4fte kann der Vorstand eine Gesch\u00e4ftsstelle unter der Leitung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einrichten.<br \/>\n2. Der Vorstandsvorsitzende beruft mit einer Frist von mindestens einer Woche ein. Er muss ihn einberufen, wenn mindestens die H\u00e4lfte des Vorstandes dies verlangt.<br \/>\n3. F\u00fcr die Beschlussfassung gilt \u00a7 28 Abs. 1 i.V.m. \u00a7 32 BGB mit der Ma\u00dfgabe, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag gibt.<br \/>\n4. Auf Vorschlag kann \u00fcber Beschl\u00fcsse schriftlich abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes widerspricht.<br \/>\n5. Die Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes ist gegeben, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit innerhalb des Vorstandes entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br \/>\n6. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandmitglied ist allein vertretungsberechtigt.<br \/>\n7. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereines zust\u00e4ndig. Er beschlie\u00dft die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Arbeit der ICG. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:<br \/>\na. Die Richtlinien des Vereines vorzubereiten;<br \/>\nb. Sich eine Gesch\u00e4ftsordnung zu geben;<br \/>\nc. Den Haushaltsplan aufzustellen;<br \/>\nd. Die Mitgliederversammlung vorzubereiten und einzuberufen;<br \/>\ne. Beiratsmitglieder zu berufen und abzuberufen;<br \/>\nf. \u00dcber Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern zu beschlie\u00dfen.<br \/>\n8. \u00dcber Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden (bei seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter) und einem f\u00fcr die Sitzung bestellten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br \/>\n9. Die Amtszeit eines jeden Vorstandsmitglieds betr\u00e4gt zwei Jahre und endet mit dem Ablauf der Mitgliederversammlung, die ein neues Vorstandsmitglied w\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren in geheimer Abstimmung gew\u00e4hlt. Sie bleiben solange im Amt, bis satzungsgem\u00e4\u00df ein neuer Vorstand bestellt ist.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Versammlung kann auch an einem anderen Ort als dem Sitz des Vereines stattfinden.<br \/>\n2. Einladung<br \/>\na. Zur Mitgliederversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg unter Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Absende- oder Ver\u00f6ffentlichungstag einzuladen. Der Einladung der F\u00f6rdermitglieder (\u00a7 3 Abs. 3 d.) bedarf es nicht. Bekanntmachungen im Vereinsorgan gelten unter Einhaltung der Mindestfrist als schriftliche Einladung.<br \/>\nb. Falls zu einer Online-Versammlung (vgl. \u00a7 12) eingeladen wird, ist unter Angabe der Tagesordnung sowie der Internetadresse und der Zugangsdaten zur Online-Versammlung abweichend von \u00a7 11 Abs. 2 a. bei Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Absendetag, einzuladen. Werden zwei Tage eines Wochenendes mit einbezogen, so gen\u00fcgen insgesamt 7 Kalendertage.<br \/>\n3. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung (bei Online-Versammlungen 4 Tage) beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekanntzugeben.<br \/>\n4. Der Vorstandsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Im Verhinderungsfall leitet sein Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied die Mitgliederversammlung.<br \/>\n5. In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte und anwesende Mitglied eine Stimme. Jedes anwesende Mitglied kann bis zu drei stimmberechtigte, nicht anwesende Mitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten.<br \/>\n6. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist, ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder, befugt, \u00fcber die in der Tagesordnung bezeichneten Punkte zu entscheiden. Alle Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit.<br \/>\n7. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert oder wenn der zehnte Teil der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beantragt. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die ihr nach dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben, insbesondere:<br \/>\na. Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes des Vorstandes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nb. Entgegennahme des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nc. Genehmigung des Jahresabschlusses<br \/>\nd. Entlastung des Vorstandes<br \/>\ne. Wahl des Vorstandes<br \/>\nf. Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern<br \/>\ng. Berufung von Pr\u00e4sident und Ehrenmitgliedern<br \/>\nh. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages<br \/>\ni. Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\nj. Aufl\u00f6sung des Vereines<br \/>\n8. \u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das Ort und Zeit der Versammlung sowie Abstimmungsergebnisse festh\u00e4lt und vom Vorsitzenden und einem f\u00fcr die Versammlung bestellten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Nach dieser Unterzeichnung ist das Protokoll allen Vorstandsmitgliedern zuzusenden. F\u00fcr Mitglieder ist es nach Terminvereinbarung in der Gesch\u00e4ftsstelle einzusehen.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Einsatz von neuen Medien<br \/>\nI.<br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung kann auch als Online-Mitgliederversammlung abgehalten werden. Online-Mitgliederversammlungen folgen den Grunds\u00e4tzen der geschlossenen Benutzergruppe (GBG):<br \/>\n\u2022 Die Kommunikation erfolgt ausschlie\u00dflich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss.<br \/>\n\u2022 Die Einladung zu einer Online-Versammlung muss neben der Tagesordnung auch die Internetadresse und die Zugangsdaten zur Online-Versammlung enthalten. Es findet eine strenge Zugangskontrolle statt. S\u00e4mtliche teilnahmeberechtigten Personen erhalten zu diesem Zwecke die Zugangsberechtigungsdaten sowie ein Passwort, das regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert wird. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten und das Passwort keinem Dritten zug\u00e4nglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.<br \/>\n2. W\u00e4hrend Online-Versammlungen sind auch Abstimmungen m\u00f6glich. Diese erfolgen \u00fcber E-Mail-Formulare im Bereich der geschlossenen Benutzergruppe. Diese Formulare m\u00fcssen enthalten:<br \/>\n\u2022 den Antrag, \u00fcber den abgestimmt werden soll,<br \/>\n\u2022 drei mit \u201eJa\u201c, \u201eNein\u201c und \u201eEnthaltung\u201c gekennzeichnete Felder, welche zur Stimmabgabe angeklickt werden k\u00f6nnen,<br \/>\n\u2022 weitere Felder f\u00fcr die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und Passw\u00f6rter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder,<br \/>\n\u2022 den Zeitpunkt der Absendung.<br \/>\nDie personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur Gew\u00e4hrleistung der Anonymit\u00e4t der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter Stimmabgaben getrennt ausgewertet. Bei Vorstandswahlen kann der amtierende Vorstand im Vorfeld einer Wahl beschlie\u00dfen, dass die Kandidatenlisten nur mit einem mit \u201eJa\u201c gekennzeichneten Feld auf einem e-Mail-Formular, das zur Stimmabgabe angeklickt werden kann, versehen werden.<br \/>\n3. Online-Versammlungen sind zus\u00e4tzlich in Form von Computer-Log-Files der Online-Versammlung zu protokollieren. Dieses ist in Papierform von dem Protokollf\u00fchrer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und dem Protokoll beizuf\u00fcgen. Erg\u00e4nzend gilt f\u00fcr Online-Mitgliederversammlungen der \u00a7 11 dieser Satzung.<\/p>\n<p>II. Zusammenk\u00fcnfte anderer Vereinsorgane \u2013 und Gremien, insbesondere des Vorstands, und Beschl\u00fcsse dieser Institutionen, k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df den vorstehenden Vorschriften \u00fcber Online-Versammlungen und die entsprechenden Abs\u00e4tze \u00fcber den Erwerb der Mitgliedschaft ebenfalls im Wege einer Online- Versammlung durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Haftungsausschluss<br \/>\n1. Die Haftung des Vereins sowie der Vorstandsmitglieder beschr\u00e4nkt sich auf eine vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung durch die Mitglieder des Vorstandes. Die Haftung f\u00fcr fahrl\u00e4ssiges Verhalten der Organe sowie f\u00fcr jedwedes Verschulden der Erf\u00fcllungsgehilfen gegen\u00fcber den Vereinsmitgliedern wird ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzanspr\u00fcche der Vereinsmitglieder gegen den Verein bzw. gegen handelnde Vereinsmitglieder in Rede stehen, hat der Gesch\u00e4digte auch das Verschulden des f\u00fcr den Verein Handelnden und die Kausalit\u00e4t zwischen Pflichtverletzung und Schaden zu beweisen. Eine unmittelbare Haftung der Vereinsmitglieder, insbesondere des Vorstands, f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Verein ist ausgeschlossen.<br \/>\n2. Der Verein ist gegen\u00fcber den Vorstandsmitgliedern dazu verpflichtet, diese von allen gegen sie gerichteten Anspr\u00fcchen, die aus ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstehen, freizustellen, soweit die Anspr\u00fcche nicht auf einer vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung beruhen.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Finanzen und Rechnungslegung<br \/>\n1. Das Verm\u00f6gen des Vereines darf nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Dazu geh\u00f6ren der Aufbau und die Pflege eines Wertpapierdepots.<br \/>\n2. Die H\u00f6he von Verg\u00fctungen und Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr Leistungen von aktiven Mitgliedern werden vom Vorstand festgelegt. Die H\u00f6he von Verg\u00fctungen und Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr Leistungen des Vorstandes werden durch die Versammlung der aktiven Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann ersatzweise den Beirat beauftragen, diese Rechte f\u00fcr sie wahrzunehmen.<br \/>\n3. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres und nach Pr\u00fcfung durch die gew\u00e4hlten Rechnungspr\u00fcfer den Jahresabschluss zur Genehmigung vor.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Pr\u00e4sident<br \/>\n1. Der Verein kann einen Pr\u00e4sidenten berufen.<br \/>\n2. Der Pr\u00e4sident wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung vom Vorstand ernannt. Die Amtszeit ist auf zwei Jahre festgelegt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\n3. Als Pr\u00e4sident gew\u00e4hlt werden kann nur eine Pers\u00f6nlichkeit des \u00f6ffentlichen Lebens, die sich hervorragend und in besonderer Weise f\u00fcr die Zwecke des Vereins und die Pflege der Aktion\u00e4rskultur eingesetzt hat.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Beirat<br \/>\n1. Der Vorstand kann einen Beirat berufen.<br \/>\n2. In den Beirat k\u00f6nnen Personen berufen werden, die besondere Leistungen zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes erbracht haben. Die Amtszeit eines jeden Beiratsmitgliedes wird auf zwei Jahre festgelegt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorsitzende des Beirates wird vom Vorstand berufen.<br \/>\n3. Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Die Mitgliederversammlung kann dem Beirat weitere Aufgaben \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>\u00a7 16 Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n1. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der in der beschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen.<br \/>\n2. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Vorstand mindestens vier Wochen vor der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zuzuleiten.<\/p>\n<p>\u00a7 17 Vereinsaufl\u00f6sung<br \/>\n1. Zur Aufl\u00f6sung der ICG bedarf es der Mehrheit von drei Vierteln der in der beschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen.<br \/>\n2. Antr\u00e4ge auf Aufl\u00f6sung sind schriftlich zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen dem Vorstand mindestens vier Wochen vor der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung bekannt gemacht worden sein. Dieser beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Aufnahme in die Tagesordnung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br \/>\n3. Bei Aufl\u00f6sung der ICG f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der ICG einer vom Vorstand zu bestimmenden wissenschaftlichen Einrichtung zu, die sich um das Aktienwesen verdient gemacht hat oder einer gemeinn\u00fctzigen Einrichtung.<\/p>\n<p>\u00a7 18 Liquidation<br \/>\nDie Liquidation obliegt dem Vorsitzenden des Vorstands und seinem Stellvertreter.<\/p>\n<p>\u00a7 19 \u00dcbergangsbestimmung<br \/>\nSofern das Registergericht Teile der Satzung der ICG beanstandet, ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, diese zur Behebung der Beanstandung abzu\u00e4ndern.<\/p>\n<p><i class=\"contentitalic\">Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gr\u00fcndungsversammlung am 27.04.2005 beschlossen und am 30.11.2008 erg\u00e4nzt.<\/i><\/p>\n<p>Die Satzung kann im Servicebereich unter Downloads heruntergeladen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Damit Sie die Regeln kennen, denen wir uns verpflichtet f\u00fchlen . . . Die Satzung der Inverstors Communication Group e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Investors Communication Group (nachstehend ICG genannt). Nach der Eintragung im Vereinsregister wird der Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form, &#8222;e.V.&#8220; hinzugef\u00fcgt. 2. Sitz &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/der-verein\/satzung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":63,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/91"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=91"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/91\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":334,"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/91\/revisions\/334"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/63"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.investors-communication-group.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=91"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}